Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Ars Cordis GmbH Werbeagentur
(im folgenden „Auftragnehmer“)
(Stand 04/2007)
1. Anwendungsbereich/Abwehrklausel
1.1 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Für sämtliche – auch zukünftigen – Leistungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn er im Einzelfall nicht widerspricht, es sei denn, der Auftragnehmer erkennt sie schriftlich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
1.3 „Angebote“ des Auftragnehmers sind freibleibende Auff orderungen an den Kunden,
mit dem Auftragnehmer einen Vertrag zu schließen.
2. Vergütung
2.1 Soweit Tagessätze vereinbart sind, decken diese eine Arbeitsleistung von acht Stunden pro Werktag ab. Bei einem geringeren Stundenaufwand verringert sich dieser Satz entsprechend, bei einem höheren Stundenaufwand erhöht sich dieser Satz entsprechend je voller Stunde.
2.2 Reisekosten sowie Spesen und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach dem entstandenen Aufwand und gegen Beleg von dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind nur bei Einsätzen von mindestens acht Stunden pro Tag im Tagessatz enthalten. Bei Einsätzen unter acht Stunden wird die Reisezeit (bis maximal zum Tagessatz) ebenfalls berechnet.
2.3 Der Auftragnehmer rechnet monatlich ab unter Vorlage von Tätigkeitsnachweisen. Beanstandungen eines Tätigkeitsnachweises müssen innerhalb von zwei Wochen dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls gilt der Tätigkeitsnachweis als genehmigt.
2.4 Die Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an seinen Leistungen vor.
2.5 Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Umsatzsteuer.
2.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.7 Werden die Leistungen des Auftragnehmers von dem Kunden in erheblich grösserem Umfang als vorgesehen genutzt, kann der Auftragnehmer eine entsprechende Erhöhung der Vergütung verlangen.
2.8 Nimmt der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers ganz oder teilweise entgegen diesem Vertrag nicht in Anspruch, hat der Auftragnehmer dennoch einen Vergütungsanspruch wie bei Erbringung der vertragsmäßig anfallenden Leistungen; der Auftragnehmer ist hierauf personell und technisch eingestellt. Die vom Kunden in diesem Fall zu zahlende Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen 80 % der Vergütung bei vertragsgemäßer Abwicklung, es sei denn, der Kunde weist höhere oder der Auftragnehmer geringere ersparte Aufwendungen nach.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer wird den Kunden über die gestalterischen Möglichkeiten der vereinbarten Leistungen beraten. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Website-Erstellung über allgemeine Erkenntnisse, die der Auftragnehmer von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern (z.B. im Hinblick auf Ladezeiten, Gewichtung von Texten und graphischen Elementen) hat, informieren. Branchenspezifische Kenntnisse werden von dem Auftragnehmer nicht erwartet. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Leistungen des Auftragnehmers zählen. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet zu prüfen, ob Werbemaßnahmen gegen rechtliche Vorschriften (insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechts) verstoßen.
3.2 Der Auftragnehmer wird gegebenenfalls mehrere Alternativvorschläge für die graphische Gestaltung erarbeiten. Er wird Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Unternehmensdesign des Kunden ergeben.
3.3 Der Auftragnehmer wird bei Website-Erstellung Programmiersprachen verwenden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Er wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung und die Internet-Browser abstimmen, auf die die Website zu gestalten sind. Über die Pflege einer vom Auftragnehmer erstellten Website nach Beendigung dieses Vertrages ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Die erfolgreiche Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist. Kosten, die dem Auftragnehmer aus einer Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die in die Projekte einzubindenden Inhalte zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte darauf zu prüfen, ob sie sich für die mit dem Projekt verfolgten Zwecke eignen. Der Auftragnehmer wird allerdings auf offenkundige Fehler hinweisen. Der Auftragnehmer wird dem Kunden mitteilen, in welcher Form und in welchem Dateiformat die Inhalte bereitzustellen sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung fremder Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
4.3 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme abstellen, die bevollmächtigt sind, die notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
4.4 Wenn der Auftragnehmer dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen, insbesondere wenn Freigaben zur Fortführung der Arbeiten erforderlich sind, und dem Auftragnehmer Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich mitteilen bzw. die Freigaben erteilen.
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass er die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt. Es handelt sich um eine wesentliche Pflicht des Kunden. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen befreit.
4.6 Änderungen seiner Hard- und Softwareumgebung wird der Kunde, soweit für die Dienstleistungen relevant (im Zweifelsfalle wird sich der Kunde mit dem Auftragnehmer abstimmen) dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitteilen und den Auftragnehmer über sämtliche geplanten Änderungen seiner Hard- und Softwareumgebung rechtzeitig informieren, da sich anderenfalls der Dienstleistungsaufwand
erheblich erhöhen kann.
4.7 Von vervielfältigten Leistungen des Auftragnehmers wird der Kunde eine angemessene Zahl (in der Regel zwischen 10 und 20) einwandfreie ungefaltete Belege dem Auftragnehmer unentgeltlich überlassen. Der Auftragnehmer darf diese Belege für die Eigenwerbung verwenden.
4.8 Sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden sind für den Auftragnehmer kostenlos.
5. Durchführung des Vertrags, Leistungsänderungen, Verzug
5.1 Der Auftragnehmer verwendet aktuelle Virenschutzprogramme. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, vom Auftragnehmer erhaltene Software durch aktuelle Virenschutzprogramme vor Einsatz auf seinen Systemen zu untersuchen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, bevor er dem Auftragnehmer Daten oder Programme zu Verfügung stellt, diese mit aktuellen Virenschutzprogrammen zu untersuchen.
5.2 Beide Parteien können Änderungen, insbesondere Ergänzungen, des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Auf einen schriftlichen Änderungsvorschlag des Kunden wird der Auftragnehmer unverzüglich innerhalb von 10 Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf Leistungen, Kosten und Termine hat. Falls die Prüfung des Änderungsvorschlags selbst Auswirkungen auf Termine haben kann, wird der Auftragnehmer den Kunden vor Beginn der Prüfung informieren. Für eine erforderliche umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen eine gewünschte Änderung durchführbar ist, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern er den Kunden vorher auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hinweist und der Kunde einen entsprechenden Auftrag gibt. Im Falle eines Änderungsvorschlages des Auftragnehmers hat der Kunde unverzüglich innerhalb von 10 Werktagen mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt. Wird die Zustimmung nicht erklärt oder verweigert, setzt der Auftragnehmer nach der bestehenden Leistungsbeschreibung die Tätigkeiten fort. Änderungen des Leistungsumfangs sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren.
5.3 Bei Verzug des Auftragnehmers kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung gesetzt hat mit der gleichzeitigen Androhung, dass danach die
Annahme der Leistung verweigert werde.
5.4 Der Auftragnehmer kann Dritte (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen.
6. Rechte
6.1 Nach vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde an urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer im Rahmen der
vereinbarten Leistungen unter diesem Vertrag erbringt, ein nicht-ausschließliches, übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, diese Arbeitsergebnisse zu nutzen. Bei Website-Erstellung wird das Recht zur Nutzung dem Kunden nur zur Nutzung der Website insgesamt bzw. von Teilen der Website im Internet eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. Der Kunde darf die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterentwickeln oder sonst bearbeiten, jedoch nur für eigene Zwecke. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Bearbeitungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, dem Kunden die Arbeitsergebnisse frei von gewerblichen Schutzrechten
und Urheberrechten Dritter in Deutschland zu verschaffen.
6.3 Sämtliche Rechte an Modellen, Methoden, Ideen, Know-how und Nutzungsrechte, die der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einsetzt, verbleiben bei dem Auftragnehmer.
6.4 An geeigneten Stellen werden in die Arbeitsergebnisse Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen oder zu ändern.
7. Rechte des Kunden beim Mängeln
Erbringt der Auftragnehmer werkvertragliche Dienstleistungen, hat der Kunde bei Sach- und Rechtsmängeln folgende Rechte und Pflichten:
7.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels setzen die unverzügliche Rüge des Mangels nach Entdeckung voraus.
7.2 Eine Mängelrüge soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels beinhalten. Der Kunde wird dem Auftragnehmer auf Anforderung soweit möglich und zumutbar Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die der Auftragnehmer zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt.
7.3 Der Kunde gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit, Mängelrügen zu überprüfen. Stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer den für die Überprüfung entstehenden Aufwand zu ersetzen.
7.4 Bei Mängeln wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit
oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 „Haftung“
verlangen. Sachmängelansprüche bestehen jedoch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
7.5 Ansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung bzw. – sofern eine werkvertragliche Leistung erbracht wurde – nach Abnahme; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel durch vorsätzliches oder arglistiges Verhalten verursacht oder eine Garantie übernommen hat („Mängelhaftungsfrist“).
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Für leicht
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen – ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbareren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag von 5.000,00 € je Schadensfall. Der Auftragnehmer haftet jedoch unbeschränkt für schuldhaft von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte
Schäden des Kunden an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen garantierter Beschaffenheiten.
8.2 Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen,
Produktionsausfall, entgangene Nutzungen.
8.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.
8.4 Ersatzansprüche des Kunden verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Mängeln – ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs, spätestens aber ein Jahr nach Beendigung des Vertrags; es sei denn, die Ansprüche beruhen auf dem Auftragnehmer zurechenbarem vorsätzlichen oder arglistigem Verhalten.
8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Datenschutz, Vertraulichkeit
9.1 Der Kunde wird den Auftragnehmer über besondere Erfordernisse des Datenschutzes und der Geheimhaltung informieren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt.
9.2 Der Auftragnehmer kann den Namen des Kunden zu Marketingzwecken in eine Referenzliste (auch auf seinen Internetseiten) aufnehmen und bekannt geben, dass eine Geschäftsbeziehung zu ihm besteht sowie dass dieser Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wurde; alle sonstigen Werbehinweise bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
9.3 Der Kunde wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere technische und kaufmännische Informationen, die er von dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, vertraulich und wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse behandeln.
10. Sonstiges
10.1 Die Änderung oder Erweiterung dieses Vertrags bedarf der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst (E-Mail genügt, im
Unterschied zu Telefax, nicht).
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl wirksam.
10.3 Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist am Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist aber auch berechtigt, am Sitz den Kunden zu klagen.